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Dies gilt es nun umzusetzen. Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung die Krux hieran: Zum einen ist die genaue Definition von versicherungsfremden Leistungen nicht einfach, weshalb die tatsächliche Summe nicht final bekannt ist.
Insoweit erwarte ich selbstverständlich von jedem Abgeordneten, dass er sich empathisch in die Lage der betroffenen hinein versetzt- unabhängig davon, ob er selbst betroffen ist oder nicht.
Bundestagsabgeordnete zahlen während des Mandats keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, erwerben aber nach mindestens einem Mandatsjahr einen Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll nach geltendem Recht die Versorgungslücke ausgleichen, die entsteht, weil Mandatsträger ihre bisherige berufliche Tätigkeit häufig ganz oder teilweise aufgeben.
Ich sehe das anders: Meiner Meinung nach ist gerade die abschlagsfreie Rente nach mindestens 45 Beitragsjahren ein wichtiger Beitrag zu Gerechtigkeit in unserem Rentensystem.
Ich bin dafür, dass weiterhin alle Beschäftigten, die mindestens 45 Jahre lang gearbeitet haben, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das würde ich nicht an der Schichtarbeit festmachen, das sollte für alle weiter gelten.