Für die beiden Gesetzentwürfe gibt es aktuell noch keinen Zeitplan. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass das Kabinett im Vorgriff auf den Gesetzentwurf die Leistung monatlicher Abschlagszahlungen der für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen tariflichen Anpassungen zeitnah in voller Höhe beschließen wird.
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gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sicherlich schneller und direkter ginge, wenn Sie sich direkt bei den zuständigen MdL Ihres Wohnortes erkundigen würden.
hre Quelle verweist auf das BBVAngG. Als Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz bin ich mit diesem Bundesgesetz nicht befasst.
Seien Sie versichert, dass ich in politischen Diskussionen zum Berufsbeamtentum, an denen ich beteiligt bin, regelmäßig unterstreiche, dass das Versorgungsniveau der Beamten nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern stets im Lichte des Besoldungsniveaus gesehen werden muss, das Beamten in ihrer aktiven Zeit vom Dienstherrn gewährt wird.
Voraussichtlich mit dem Dezembergehalt 2025 wird ein 1. Abschlag ausgezahlt, der eine lineare Erhöhung um 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 umfasst.