
Antwort 29.01.2025 von Lenka Brodbeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Änderung von
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.

Für die Änderung von
§ 14 Waffengesetz (WaffG) Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.
ich halte das für OK sofern der Waffenbesitzer die entsprechende moralische Eignung besitzt und verantwortungsvoll mit dem Sportgerät umgeht.
Um dieses zu vermeiden, sollte das Komplettsystem in der Konfiguration wie Südkorea oder Spanien geliefert werden. Dann könnte es die angegriffene Ukraine vollkommen autonom einsetzen.
Wir fordern, dass Putin den Krieg beendet und sich an den Verhandlungstisch setzt, um die Konflikte, die er sieht, auf diplomatischem Wege zu lösen. Eine direkte Kriegsbeteiligung lehnen wir entschieden ab.