In den jetzt bekannt gewordenen Plänen für die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen.
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Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Ich stehe im Kontakt mit den fachpolitischen Kollegen meiner Fraktion. Dort wird an einer gerechteren Lösung gearbeitet.
Sehr geehrter Herr Z.,
Im Hinblick auf die Prozesskostenumlage komme ich nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass die Kritik an dieser Begründung letztlich ungerechtfertigt ist. Denn einzelne Wohnungseigentümer müssen in einer Vielzahl von Fällen Kosten tragen, die sie nicht unmittelbar selbst verursacht haben.
Im Rechtsausschuss werden wir uns zeitnah wieder mit einer Änderung des WEG befassen. Wir nehmen Ihre Bedenken war und werden uns im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens natürlich damit auseinandersetzen.