Antwort 03.12.2025 von Martin Plum CDU
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.
Das Ergebnis überrascht in der Tat, zumindest wenn die Prozessführung des obsiegenden Beschlussklägers letztlich den Interessen aller Wohnungseigentümer dient, da sie zB die Ungültigerklärung eines rechtswidrigen Beschlusses herbeiführt.
In dieser Wahlperiode ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Allerdings sieht die WEG-Änderung 2020 eine Evaluierung nach sieben Jahren vor, um Nachjustierungsbedarf zu prüfen. Hier werden wir erneut ansetzen.