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Aus welchen Gründen ist eine Änderung des WEG-Gesetzt nicht Teil des Koalitionsvertrages?

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Anette Kramme
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Frage von Kurt M. •

Aus welchen Gründen ist eine Änderung des WEG-Gesetzt nicht Teil des Koalitionsvertrages?

Sehr geehrte Frau Kramme,

aus welchen Gründen ist eine Änderung des WEG-Gesetzt nicht Teil des Koalitionsvertrages?

Von wem wurde das blockiert? Wer blockiert aktuell?

Für eine Änderung des WEG-Gesetztes ist es nicht unbedinkt erforderlich, dass das im Koalitionsvertrag steht. Die Bundesregierung macht ja sonst teilweise auch Dinge, die nicht im Koalitionsvertrag stehen.

Eine Ergänzung des WEG-Gesetz hinsichtlich der gerechteren Verteilung der Prozesskosten bei Anfechtungsverfahren, wäre zudem etwas, dass den Steuerzahler nichts kostet.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Da ich an den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag nicht beteiligt war, kann ich Ihnen zu den Hintergründen, weshalb eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, keine weitere Auskunft geben. Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Bezüglich der Frage, ob hier darüber hinausgehend gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen wird, haben meine Kollegen Hakan Demir und Daniel Rinkert bereits geantwortet. Auf diese Antworten möchte ich Sie gerne verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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