Unterstützen Sie eine Überprüfung der AFD durch das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 21 GG?
Sehr geehrte Frau Kramme,
heute wurde bekannt, dass auch das Internationale Auschwitz Komitee eine Überprüfung der AFD und ggf. deren Verbot fordert. Würden Sie einen solchen Antrag im Bundestag - notfalls auch gegen den Willen des Koalitionspartners - unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr K.-D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, bestätigt, was viele Demokratinnen und Demokraten seit Jahren beobachten: Diese Partei stellt eine massive Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Das müssen wir sehr ernst nehmen und daher muss auch ein Parteiverbot geprüft werden.
Das Parteiverbot ist das schärfste Schwert, das unsere Demokratie gegen ihre organisierten Feinde hat. Ein Parteiverbotsverfahren ist ein sehr weitreichender Schritt, der an hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden ist. Diese Hürden wurden durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bewusst gesetzt – unter anderem, um zu verhindern, dass Parteien allein aufgrund ihrer politischen Positionen verboten werden können. Es muss also sehr intensiv geprüft werden, ob die Bedingungen für ein Verbot erfüllt sind, bevor ein Verfahren eingeleitet wird. Das heißt aber auch umgekehrt, wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann muss dieses Instrument auch genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme
