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Weshalb wurde im Koalitionsvertrag keine Änderung/Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetz vereinbart?

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Martin Plum
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Frage von Herbert Z. •

Weshalb wurde im Koalitionsvertrag keine Änderung/Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetz vereinbart?

Aus welchen Gründen wurde im Koalitionsvertrag keine Änderung/Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetz vereinbart, hinsichtlich einer gerechteren Verteilung der Prozesskosten bei Anfechtungsverfahren?

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Antwort von CDU

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ die Schwerpunkte ihrer gemeinsamen Regierungsarbeit vereinbart. Eine Änderung bei Beschlussklagen im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) ist darin nicht vereinbart. Darauf habe ich bereits in meinen ausführlichen Antworten auf Ihre Fragen vom 25. August 2025, vom 19. September 2025 und vom 28. November 2025 zum selben Thema hingewiesen.

Die WEG-Reform aus dem Jahr 2020 soll sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluiert werden. Das ist bereits in der Begründung des zugrunde liegenden Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes festgehalten. Der Zeitraum von sieben Jahren sei erforderlich, weil sich die Wirksamkeit der Rechtsänderungen erst nach einem längeren Zeitraum messen lassen werde. Im Zuge der geplanten Evaluation soll überprüft werden, ob die mit der Neuregelung verfolgten Ziele erreicht worden sind (BT-Drucksache 19/18791, Seite 38). 

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