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Weshalb gibt es zwischen der Regierungsfraktionen keine Vereinbarung, die anteilige Kostenänderung bei Anfechtungsverfahren zu ändern, obwohl die SPD für eine solche Änderung wäre?

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Frage von Herbert Z. •

Weshalb gibt es zwischen der Regierungsfraktionen keine Vereinbarung, die anteilige Kostenänderung bei Anfechtungsverfahren zu ändern, obwohl die SPD für eine solche Änderung wäre?

Das im Koalitionsvertrag keine Vereinbarung steht, bedeutet nicht, dass es durch die CDU keine Blockadehaltung gibt.

Weshalb haben sie in ihrer Antwort vom 25.11.15 behauptet, es hätte nach der alten Regelung ein hohes Kostenrisiko für den Kläger gegeben?

Ein hohes Kostenrisiko besteht für die Kläger von Anfechtungsverfahren nach den neuen Regelung, da die Kläger nun auch im Erfolgsfall Prozesskosten tragen müssen.

Es wäre jedenfalls ziemlich einfach, durch eine Gesetzesergänzung für eine gerechtere Verteilung der Prozesskosten bei Anfechtungsverfahren zu sorgen.

Das Urteil vom 19. Juli 2024 – V ZR 139/23, des Bundesgerichtshof, zeigt zusätzlich, dass eine Gesetzesergänzung des Wohnungseigentumsgesetz hinsichtlich der Prozesskosten sinnvoll ist.

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Antwort von CDU

Der Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ zwischen CDU, CSU und SPD ist die maßgebliche Grundlage für die Arbeit der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen in dieser Wahlperiode. Darin ist keine Änderung bei Beschlussklagen im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) vereinbart. Darauf habe ich bereits in meinen ausführlichen Antworten auf Ihre Fragen vom 25. August 2025 und vom 19. September 2025 zum selben Thema hingewiesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen nehme ich im Übrigen auf diese beiden Antworten Bezug.

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