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Wie ist ihre Ansicht zu den dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz?

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Awet Tesfaiesus
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Frage von Thomas G. •

Wie ist ihre Ansicht zu den dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz?

Sehr geehrte Frau Tesfaiesus,

durch die Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz zum 01.12.2020 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, muss jetzt aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Guten Tag Thomas G.,

vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie die praktischen Folgen der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes so konkret schildern. Die von Ihnen beschriebene Konstellation, dass Wohnungseigentümer*innen trotz erfolgreicher Beschlussanfechtung über die Gemeinschaft anteilig mit Prozesskosten belastet werden, empfinden viele Betroffene als ungerecht – diese Kritik halten wir für sehr nachvollziehbar.

Aus unserer Sicht ist wichtig, dass rechtliche Kontrollmöglichkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht durch unverhältnismäßige Kostenrisiken entwertet werden. Wer rechtswidrige Beschlüsse angreift und damit vor Gericht Erfolg hat, sollte nicht den Eindruck gewinnen, dafür finanziell „bestraft“ zu werden. Wir unterstützen daher die Intention, die Sie mit Ihrem Vorschlag verfolgen: eine gerechtere Ausgestaltung der Kostenverteilung bei Beschlussanfechtungsklagen im Wohnungseigentumsrecht.

Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns insgesamt für starke Verbraucherrechte und faire rechtliche Rahmenbedingungen im Wohnungsbereich ein – sowohl für Mieterinnen als auch für Wohnungseigentümerinnen. Dazu gehört für uns, dass gesetzliche Regelungen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie zu ungewollten oder als unfair empfundenen Ergebnissen führen und ob hier nachjustiert werden sollte.

Beste Grüße 


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