Würde nun ein Teil der Rentner:innen zusätzliche Gelder erhalten, wäre dies wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Renter:innen.
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Mit der Inflationsausgleichsprämie haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen geschaffen, ihren Beschäftigten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst eine für sie günstige Unterstützungsleistung auszuzahlen.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
Bei Rentner*innen handelt es sich nicht um Beamt*innen, sondern sie erhalten im Rentenalter ihre Rente aus der Rentenversicherung.
Ich kritisiere wie Sie, dass Rentnerinnen und Rentner diesen Ausgleich nicht erhalten.
Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann