(...) Beide unterstreichen die Stellung der IHK und verweisen auf die ihnen per Gesetz zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der IHK als verfassungsgemäß an, da die IHKs legitime öffentliche Aufgaben erfüllen. Dabei gehe es nicht, wie oft kritisiert, um reine Interessenvertretung, die auch Fach- oder Berufsverbände betreiben, sondern um die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten. (...)
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(...) Die Fixierung auf diese Bezugsgröße reicht heute nicht mehr aus. Im Deutschlandprogramm der FDP-Bundestagsfraktion haben wir festgehalten: Die Konzentration auf den so genannten „Kampf gegen den Terror“ führt uns nicht mehr weiter. Im Gegenteil hat sie zu manchem Irrweg geführt, wie der Krieg im Irak, Guantanamo Bay und die Polarisierung gegen die aufgeklärten Staaten westlicher Prägung in weiten Teilen der islamischen Welt zeigen. (...)
(...) Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Im Hinblick auf das deutsche Kammerwesen stehen zwei Freiheitsprinzipien im Widerstreit, die für uns Liberale von grundlegender Bedeutung sind. Das ist zum einen die unternehmerische Handlungsfreiheit; und zum anderen die Selbstverwaltung der Wirtschaft. (...)
(...) Natürlich werden gerade Unternehmer mit geringen Gewinnen durch die Mitgliedsbeiträge belastet. Deshalb wurde 1999 insbesondere auf Iniative der SPD-Fraktion das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern geändert und damit Kleingewerbetreibende entlastet. Alle nicht im Handelsregister eingetragenen Kammerzugehörigen mit Erträgen von nicht mehr als 5.200 Euro sind seitdem vom Mitgliedsbeitrag freigestellt. (...)
Sehr geehrte Frau Bonenberger,