(...) mit Volksentscheid am 4. Juli 2010 haben sich die bayerischen Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz“ entschieden und damit das Thema Nichtraucherschutz selbst in die Hand genommen. (...)
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(...) Das gesetzliche Rauchverbot gilt allerdings nicht bei geschlossenen Gesellschaften. Die Rechtslage ist eindeutig und vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt. (...)
(...) Die fromme Mär der Linksparteien in unserem Land, dass steigende Lohnnebenkosten und Steuern der Wirtschaft keine Arbeitsplätze kosten, war in der Vergangenheit falsch, und ist es heute immer noch. Die sinkenden Arbeitslosenzahlen, das schneller als erwartet sinkende Haushaltsdefizit sowie das ansteigende Wirtschaftswachstum sind ein deutliches Zeichen für eine solide Regierungsarbeit. (...)
(...) Die sogenannten Raucherclubs oder Stammtische sind keine geschlossenen Gesellschaften. Jeder Art von Raucherclub ist die gesetzliche Grundlage entzogen. Die Ordnungsbehörden achten sehr genau darauf, ob das Gesetz strikt eingehalten wird. (...)