(...) Zudem wird in den Verträgen keine Regelung über ein Streikrecht auf EU-Ebene vorgeschrieben, denn erneut sind die Mitgliedsaaten verantwortlich. Auf EU-Ebene gilt das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind. (...)
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(...) Die EU hat gemäß dem Subsidiaritätsprinzip keine Kompetenz, in die Regelungen auf nationaler Ebene zum Beamtentum (und somit auch deren Streikrecht) einzugreifen. In Deutschland haben wir in der Vergangenheit und entsprechend unserer Vorstellungen eines funktionierenden und effektiven Staates die Entscheidung getroffen, den Beamten kein Beamteneikrecht einzuräumen, auch wenn dies in anderen EU-Ländern und auch für EU-Beamte der Fall ist. (...)
(...) Damit hat das Beamtenverhältnis nicht nur eine verfassungsrechtliche, sondern vor allem auch eine gesellschaftspolitische Dimension. Ein Streikrecht der Beamten wäre damit bereits im Ansatz nicht vereinbar, weil dann die hoheitliche Aufgabenerfüllung nicht jederzeit sicher gestellt wäre. (...)
(...) Diese Lohnpolitik ist auf die Dauer nicht hinzunehmen. Auch die Beamten haben Familien zu ernähren, auch sie müssen häufig knapp kalkulieren und sind folglich darauf angewiesen, dass ihre Lohnverhältnisse stabil bleiben und sich auch an die Preis- und Konjunkturentwicklungen anpassen. (...)
(...) Ich verstehe Ihren Unmut über die Verschiebung der Rücknahme der Kürzung des Weihnachtsgeldes im Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetztes 2010/2011. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz wurde das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt integriert. Ab Januar 2011 sollten diese von 2006 an für fünf Jahre halbierten Sonderzahlungen wieder ausgezahlt werden. (...)