(...) Das Einkommen ihres Ehepartners spielt hier also keine Rolle. Im Übrigen geht der Unterhaltsanspruch nur auf den Sozialhilfeträger über, wenn die unterhaltspflichtige Person mit der leistungsberechtigten Person im ersten Grad verwandt ist. Insofern sind Schwiegerkinder vom Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger nicht betroffen. (...)
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(...) vielen herzlichen Dank für Ihre Fragen zu diesem so wichtigen Thema, das uns alle betrifft. Den Pflegekräftemangel werden auch wir leider nicht von heute auf morgen beheben können, aber wir haben einige Ansatzpunkte und wollen damit sofort loslegen: Dazu gehört natürlich, dass wir die Attraktivität des Berufs steigern wollen, indem wir die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Pflege deutlich verbessern möchten. Einen flächendeckenden Tarifvertrag unterstützen wir auf Bundesebene. (...)
(...) Wir wollen ein höheres Tarifniveau für Pflegekräfte erwirken. Eine einheitliche Vorgabe für das ganze Land kann sinnvoll sein, allerdings bieten bereits Pflegeunternehmen aus anderen Bundesländern in Brandenburg Dienstleisungen an und Gehälter, die attraktiv sind - ohne verpflichtende Vorgaben vom Land. (...)
(...) Es tut mir leid, Ihnen keine konkretere Antwort zum Thema Schonvermögen geben zu können. (...)
(...) Wir unterstützen den Vorschlag der Koalition, Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Im Fall der Bedürftigkeit sollen Eltern „Hilfe zur Pflege“ beantragen können, ohne befürchten zu müssen, dass der Sozialhilfeträger sich an ihre Angehörigen wendet. (...)