Antwort 16.06.2023 von Michael Thews SPD
Die steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen im öffentlichen Tarifvertrag sind nicht bedingungslos, sondern wurde anstelle einer Lohnerhöhung in diesem Jahr vereinbart.
Die steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen im öffentlichen Tarifvertrag sind nicht bedingungslos, sondern wurde anstelle einer Lohnerhöhung in diesem Jahr vereinbart.
Die Motivation für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung ist der Gedanke, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob Pensionär:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob Pensionär:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten.
Selbstverständlich habe ich in die gesetzliche Rente eingezahlt.