Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Antwort 17.03.2026 von Bernd Rützel SPD

Im Entwurf zum Altersvorsorgereformgesetz ist vorgesehen, dass Riesterverträge Bestandsschutz haben, wenn gewünscht, kann man mit seinem Altvertrag aber auch in die neue Förderung wechseln.

Portrait von Bettina Süßmilch
Antwort ausstehend von Bettina Süßmilch SPD
Portrait von Bärbel Bas
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.