(...) Gegen die unzutreffende Feststellung des EuGH, das VW-Gesetz sei in Deutschland innerstaatlich unwirksam, muss die Bundesregierung und muss auch das besonders betroffene Land Niedersachsen zur Feststellung der fortdauernden Wirksamkeit des VW-Gesetzes in entsprechender Anwendung von §§ 13 Nr. 6, 76 ff. (...)
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(...) Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen sorgfältig und voll und ganz im Einklang mit den Menschenrechten trifft. In diesem Sinne stellen weder die Bundesregierung noch die sie tragenden Koalitionsparteien die gesetzlich geregelte Mitgliedschaft aller Unternehmen in der IHK in Frage. (...)
(...) das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.12.2001 die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern für verfassungsgemäß erklärt. Weder die Bundesregierung noch die sie tragenden Koalitionsparteien stellen die gesetzlich geregelte Mitgliedschaft aller Unternehmen in den Kammern in Frage. (...)
(...) die Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft im Kammerwesen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nach UNO Resolution 217A (III) wurde seit derer Inkrafttreten 1948 weder durch die internationale Gemeinschaft noch durch zuständige Gerichte beanstandet. (...)