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(...) Dass in der Ehe „Männer […] nur noch zahlen DÜRFEN“ ist daher unzutreffend. In der bürgerlichen Ehe wird Ehegatten von Rechts wegen nicht vorgeschrieben, wie Erwerbs- und Reproduktionsarbeiten aufgeteilt werden. (...)
(...) Es ist allerdings sehr schwierig, dem Missstand, dass Frauen durch Elternzeit und Erziehungsurlaub Nachteile bei Beförderungen im öffentlichen Dienst erfahren, durch gesetzliche Regelungen beizukommen. (...) Wir sehen auch den Anlass, bei der Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes zu prüfen, wie wir in das Gesetz mehr Verbindlichkeit bringen können. (...)