Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Alois Rainer MdB
Antwort 06.02.2025 von Alois Rainer CSU

Durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wären mögliche Folgen für den Staat, dass sich die Steuereinnahmen erhöhen, könnten durch höhere Lohnsteuereinnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge weiter steigen.

Portrait von Lars Klingbeil
Antwort 02.12.2024 von Lars Klingbeil SPD

Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich die Fragen, die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis (Rotenburg I - Heidekreis) an mich als Bundestagsabgeordneten stellen

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 19.05.2025 von Hubertus Heil SPD

Die Angemessenheit der Vergütungshöhe ist nach dem Bundesverfassungsgericht an den mit dem Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecken zu messen.

Portrait von Svenja Schulze
Antwort 22.11.2024 von Svenja Schulze SPD

Das Ziel der Reform der Werkstattentlohnung ist es, den von den WfbM gezahlten Arbeitslohn so zu gestalten, dass sich die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten verbessert und das System transparenter wird, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aber weiterhin finanziell attraktiv bleiben.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Im September des letzten Jahres habe ich, in meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Mindestlohnkommission in einem Schreiben darüber informiert, dass diese bei ihrer Entscheidung auch den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu berücksichtigen hat. Hierbei handelt es sich um einen international anerkannten Referenzwert zur Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne. Dieser Wert zugrunde gelegt, ergäbe sich für das Jahr 2026 eine Mindestlohnhöhe zwischen 14 und 15 Euro.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro steht in Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie. Diese gibt Mitgliedstaaten vor, bei der Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde zu legen. Ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro entspricht dabei dem Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bezogen auf das Jahr 2026.