Antwort 20.10.2025 von Matthias Kerkhoff CDU
Sehr geehrte Frau B.,
Sehr geehrte Frau B.,
Ich würde aus den in der vorherigen Antwort dargelegten Gründen keine Überprüfung veranlassen.
Der von Ihnen darin geäußerte Satz "Die Kürzung seiner Rente soll nur so lange wirken, wie der Ausgleichszweck – also die Versorgung beider Ehepartner – tatsächlich besteht." entspricht nicht der Rechtslage, die wiederholt gerichtlich bestätigt wurde und die ich für angemessen halte.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, steht mit einfach.elster.de eine digitale Plattform zur Verfügung, die speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre entwickelt wurde.