Antwort 15.11.2024 von Stephan Brandner AfD
Einen notwendigen Zwang zur namentlichen Abstimmung kann ich nicht erkennen
Einen notwendigen Zwang zur namentlichen Abstimmung kann ich nicht erkennen
Als ich vor mehr 10 Jahren in den Bundestag gewählt wurde, habe ich mich jedenfalls finanziell nicht verbessert.
Guten Tag, Herr W.,
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 5. September 2024.
Die Bundestagsseite, auf die Sie sich beziehen, stellt den Rechtsstand von 2007 dar. Zum 1. Januar 2008 hat die damalige Große Koalition eine Änderung der Altersversorgung der Abgeordneten beschlossen.
ich erachte die Höhe der Kostenpauschale für Abgeordnete als angemessen und selbstverständlich verwende ich diese ausschließlich für die dafür vorgesehenen Zwecke.