Antwort 20.01.2025 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine abschließende Entscheidung trifft das zuständige Standesamt in Ihrer Gemeinde in Baden-Württemberg. Ihre doppelte Staatsbürgerschaft stellt dabei grundsätzlich kein Hindernis dar.
Eine abschließende Entscheidung trifft das zuständige Standesamt in Ihrer Gemeinde in Baden-Württemberg. Ihre doppelte Staatsbürgerschaft stellt dabei grundsätzlich kein Hindernis dar.
Uns Grünen ist wichtig, dass unsere Familienpolitik dazu beiträgt, dass sich Familien in unterschiedlichsten Konstellationen wohlfühlen
Meine politischen Ziele basieren auf den Werten des Liberalismus, der für mich die Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen in den Mittelpunkt stellt.
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.