Antwort 22.08.2024 von Petra Berg SPD
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Die Abschaffung des Familienzuschlages ist nicht vorgesehen.
Ich halte einen eigenständigen Schutzanspruch des gewaltbetroffenen Elternteils (meist der Frau) für den Gewaltschutz für zwingend erforderlich.
Ich kann Ihnen sagen, dass ich mich seit Beginn meiner Legislaturperiode intensiv als zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion zum Thema "Gewalt gegen Frauen" im Rechtsausschuss mit dieser Frage auseinandersetze.