Antwort 15.04.2026 von Joachim Herrmann CSU
Ich bitte um Verständnis, dass ich zu den Fördermodalitäten des Bundes keine Auskünfte geben kann. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesministerium.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zu den Fördermodalitäten des Bundes keine Auskünfte geben kann. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesministerium.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zum aktuellen Zeitpunkt keine näheren Angaben zum weiteren Zeitplan geben kann.


Kurz: eine Beurlaubung ist rechtmäßig und es enstehen dem Land keine Kosten.
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Hessen enthält ein eigenes Kapitel zur Tarifhoheit und Besoldung im öffentlichen Dienst. Danach soll das Beihilfewesen weiterentwickelt werden.