Antwort 12.01.2026 von Lutz Brinkmann CDU
Zunächst zur Einordnung, weil die beiden Zahlen 14,6 Prozent und 14,0 Prozent häufig missverstanden werden.
Zunächst zur Einordnung, weil die beiden Zahlen 14,6 Prozent und 14,0 Prozent häufig missverstanden werden.
In Ihrem speziellen Fall können Sie die Aktivrente derzeit nicht in Anspruch nehmen. Dies ist ganz allgemein erst mit 67 Jahren und dem Erreichen der Regealtersgrenze der möglich.
Auf oberen Besoldungsstufen gibt es einen Spielraum für Solidarbeiträge in Krisenzeiten. Ob und wie das gesetzlich umsetzbar ist, muss sorgfältig geprüft werden

Arbeitsanreize werden gestärkt, Mitwirkungspflichten verschärft und Fehlsteuerungen - etwa bei Wohnkosten und Karenzzeiten - begrenzt.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.