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Auch andere gesetzliche Bleiberechtsregelungen, die es jetzt bereits schon gibt im Aufenthaltsgesetz, sollen so gestaltet werden, dass mehr Menschen sie in Anspruch nehmen können. Zukünftig soll man nach 6 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung bekommen, nicht erst nach 8 Jahren wie bisher.
Die Umsetzung des Vorhabens, ist neben vielen weiteren, wie zum Beispiel der Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylklageverfahren, derzeit in Arbeit.
Nach der Neubesetzung der Leitung des Ausländeramts im LRA Starnberg erfolgt meiner Erkenntnis nach gleichmäßigere und gerechte Behandlung von Asylsuchenden.
Wegen der schwierigen politischen und humanitären Situation in Afghanistan nach dem Abzug der internationalen Truppen und der Machtübernahme der Taliban ist die Aufnahme afghanischer Ortskräfte nach wie vor sehr wichtig.
