(...) niedriger Wahlbeteiligungen sind schlecht -- aber nicht den Gewählten vorzuwerfen. Es ist das gute Recht aller Bürger, nicht zur Wahl zu gehen. Dann muss man allerdings mit der Konsequenz leben, dass andere über etwas entscheiden, an dem man selbst nicht mit entscheiden möchte. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Das bedeutet, dass die (gewählten, also demokratisch legitimierten) Bundestagsabgeordneten die Bürgerinnen und Bürger vertreten. Volksentscheide sind auf der Ebene des Bundes im Grundgesetz nicht vorgesehen. Artikel 29 Absatz 2 Grundgesetz sieht Volksentscheide ausnahmsweise für den Fall der Neugliederung der Bundesländer vor. (...)
(...) Die Erfahrungen mit dem Verfassungsvertrag zeigen im Übrigen, dass die an der Volksbefragung teilnehmenden EU-Bürger häufig nicht die gestellten Fragen beantworten, sondern politische Rechnungen begleichen, die mit dem Gegenstand des Referendums im Grunde nichts zu tun haben. Es ist natürlich theoretisch möglich, dass eines Tages auch in der Bundesrepublik Deutschland ein Volksentscheid für wichtige politische Fragen eingeführt wird. (...)
(...) Ich habe der Ratifizierung zugestimmt, weil nur ein geeintes Europa international mit einer starken Stimme auftreten kann. Der in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelte Vertrag von Lissabon ist und bleibt die neue Arbeitsgrundlage für die EU. Trotz des Ausgangs des Referendums in Irland halten wir an der Ratifikation des Vertrags fest, weil er die EU handlungsfähiger, transparenter und demokratischer macht und gleichzeitig die Vielseitigkeit der Mitgliedstaaten respektiert und ihnen neue Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet. (...)