(...) Auf meine Anfrage hin wurde mir seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zudem versichert, dass die Debatte um die kontrovers diskutierte Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die gerichtliche Anordnung einer paritätischen Betreuung im Rahmen eines Wechselmodells bei vorhandenem Elternkonflikt dem Kindeswohl dient und ob es den gesetzlichen Regelfall darstellen kann, aufmerksam verfolgt wird. Da die Meinungsbildung zur Frage etwaigen Reformbedarfs hin zu einem Wechselmodell in einem so sensiblen Bereich wie dem Sorge- und Umgangsrecht eine empirische Grundlage voraussetzt, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Studie zum Thema „Kindeswohl und Umgangsrecht“ in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse bilden für künftige Entscheidungen eine wichtige Voraussetzung. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) aufgrund unterschiedlicher Petenten zu dieser Frage aus meinem Wahlkreis und durch persönliche Bekanntschaft zu betroffenen Vätern (und auch einer Mutter) weiß ich um die Brisanz dieses Themas. Ehe ich zu den konkreten Konsequenzen für die Gesetzgebung Stellung nehmen kann, möchte ich die Meinungsbildung unter meinen fachlich damit befassten Kollegen abwarten. Von dort wird mir mitgeteilt, dass bisher keine ausreichenden Daten vorliegen, wie die betroffenen Kinder das Wechselmodell ("shared resedence") bewerten. (...)
(...) 2 GG noch die UN-Kinderrechtskonvention den Gesetzgeber dazu verpflichten, die Einräumung einer paritätischen Betreuung getrennt lebender Eltern als gesetzlichen Regelfall vorzusehen. (...) Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung derzeit nicht, die Resolution des Europarates zeitnah umzusetzen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort auf die E-Mail von Herrn Zimmer. Es ist richtig, dass das Wechselmodell in Deutschland nur möglich ist, wenn sich Eltern darüber einig sind, dieses Modell nach der Trennung zu praktizieren. Aus den Gründen, die in meiner Antwort an Herrn Zimmer aufgeführt sind, halte ich es für richtig, diese Entscheidung den Eltern zu überlassen und nicht gesetzlich vorzuschreiben. (...)
(...) Es ist grundsätzlich wünschenswert, dass ein Kind nach Trennung der leiblichen Eltern Kontakt zu beiden hat und, wenn möglich, beide Eltern Erziehungsverantwortung übernehmen. Ich begrüße es auch, dass seit der Kindschaftsrechtsreform in den familiengerichtlichen Verfahren darauf hingewirkt wird, dass die Eltern miteinander im Interesse des Kindes kooperieren. (...)
(...) Das von Ihnen erwähnte Wechselmodell wurde bei uns intensiv diskutiert und wir sind zu der Entscheidung gelangt, dass grundsätzlich das Interesse des Kindes im Vordergrund stehen muss. Daher kann das Wechselmodell nur funktionieren, wenn es dem Kindeswohl nicht schadet. Auch muss das Kind im entsprechenden Alter sein, vor allem Kleinkinder benötigen Rituale in ihrem Alltag, eine wöchentlich wechselnde Routine, sorgt vor allem bei Kleinkindern für Stress. (...)