Antwort 22.03.2006 von Heiderose Berroth FDP
Sehr geehrter Herr Last,
Sehr geehrter Herr Last,
Lieber Herr Rath,

Sehr geehrter Herr Köhler,
Sehr geehrter Herr Schmid,
In der Summe sind die Steuersaetze fuer Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften annaehernd gleich. Damit wird die Wirtschaft, egal welche Rechtsform, nicht einseiteig be- bzw. entlastet.