Antwort 12.02.2025 von Matthias Miersch SPD
Wenn es genügend Beweise gibt, die ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 GG rechtfertigen, dann ist ein Antrag dazu keine Frage des Ob, sondern des Wann
Wenn es genügend Beweise gibt, die ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 GG rechtfertigen, dann ist ein Antrag dazu keine Frage des Ob, sondern des Wann
Ich setze mich dafür ein, dass der Deutsche Bundestag diese Woche darüber abstimmt, ein Prüfverfahren zu starten mit dem Ziel, dass die AfD verboten wird.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Ohne eine breite parlamentarische Unterstützung hat ein Antrag nicht die nötige politische Substanz und wäre von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Die Frage ist beantwortet.