(...) Seine Entscheidung zur Frage einer Organspende sollte jeder zu Lebzeiten möglichst schriftlich dokumentiert haben (Organspendeausweis). Kommt im Todesfall eine Organspende nach ärztlicher Beurteilung in Betracht, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob sich der Verstorbene zu Lebzeiten zur Frage der Organspende schriftlich oder mündlich erklärt hat. (...)
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(...) Zumindest müsste für eine Bürgerin, einen Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Zustimmungsregelung auch von anderen europäischen Ländern respektiert werden, auch ohne dass es eine europaweite Regelung gibt. Eine Aufweichung der in Deutschland gültigen Regelungen - etwa Richtung Zulassung von Lebendspenden - lehne ich ab. (...)
(...) Aus Sicht der FDP ist es unstrittig, dass etwas getan werden muss, um die Zahl derer, die sich zu einer Organspende bereiterklären, zu erhöhen. (...)
(...) Dafür habe ich mich bereits als Abgeordnete des Hessischen Landtags stark gemacht, denn das Land Hessen ist für die Umsetzung durch die Krankenhäuser zuständig, und dafür werde ich mich auch in Zukunft stark machen. Wer bereit ist, im Falle seines Todes das Geschenk einer Organspende zu machen, der darf daran nicht behindert werden. (...)
(...) meine Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich auch ganz in meinem Sinne anlässlich des diesjährigen Organspendetages dazu geäußert und erklärt, dass angesichts der weiterhin rückläufigen Zahl der Organspenden endlich das Transplantationsgesetz reformiert werden muss. Organentnahmen sollten nicht durchgeführt werden solange kein Widerspruch angemeldet ist, sondern nur freiwillig. (...)