Antwort 05.07.2023 von Marja-Liisa Völlers SPD
Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.
Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die AfD hat natürlich auch zu diesem wichtigen Thema ausführliche Konzepte und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Über einen möglichen Inflationsausgleich für Rentner:innen wie Pensionär:innen wird zur Zeit innerhalb der zuständigen Bundesministerien und den Fachgruppen verhandelt
Auf die Auszahlung des Inflationsausgleichsgeld über 3.000 Euro, die in Teilzahlungen zwischen Juli 2023 und Februar 2024 erfolgen soll, wurde sich im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen Bund und der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geeinigt.