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(...) Das Nichtraucherschutzgesetz ist von der Grundlage her ein Arbeitnehmerschutzgesetz, weil ein Arbeitnehmer auf sein Einkommen angewiesen ist, und deshalb nicht einfach seinen Arbeitsplatz verlassen darf, weil ein Kollege raucht. (...) Das wäre ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Rauchers. (...)
Sehr geehrter Herr Hoppe-Schultze,
vielen Dank für Ihre Nachfrage hier auf abgeordnetenwatch.de. Am 10. März müsste Ihnen meine Antwort zu Ihrer Email zugegangen sein.
Mit herzlichen Grüßen
Malu Dreyer
(...) Zielsetzung des Gesetzes ist der Schutz vor Passivrauch. Raucherinnen und Raucher sollen dadurch nicht bevormundet werden. (...)
(...) Wie Sie so bin auch ich der Meinung, dass Hamburg inzwischen einen guten Nichtraucherschutz gewährleistet. Gerade Menschen, die sich durch Rauch extrem belästigt fühlen, fällt aber naturgemäß unangenehm auf, dass das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz das Rauchen außerhalb der eigenen vier Wände nicht überall verbietet. (...)