An den Bedingungen für die Wiedereinbürgerung wurde im Rahmen der gerade abgeschlossenen Reform nichts verändert. Das Verfahren ist hier gut dargestellt:
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.02.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Wir machen die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich. Sowohl für in Deutschland lebende Ausländer:innen, als auch für im Ausland lebende Deutsche, die sich einbürgern lassen möchten. Die Beibehaltungsgenehmigung entfällt entsprechend.
Antwort 06.02.2024 von Hakan Demir SPD
Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.
Antwort 30.01.2024 von Hakan Demir SPD
Ja, die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit gilt für alle Menschen in Deutschland, die Anspruch auf eine weitere Staatsangehörigkeit haben
Antwort 03.05.2024 von Johannes Steiniger CDU
Als CDU/CSU haben wir das Gesetz klar abgelehnt.
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Und gerne können wir das Verfahren zur Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit an dem vorgeschlagenen Beispiel durchspielen: