Die deutschen Energieversorgungsunternehmen haben gegenüber Frankreich bereits erklärt, dass sie kein Interesse an der Nutzung eines etwaigen „Techno-Centre“ hätten. Der Grund dafür ist ihr Zeitplan für die Entsorgung ihrer metallischen Abfälle – ein „Techno-Centre“ käme dafür schlichtweg zu spät.
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Alle Schritte des Rückbaus eines AKWs erfolgen entlang von gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung des Strahlenschutzes, der Strahlenschutzverordnung.
Für die Entsorgung, beispielsweise der Reaktordruckbehälter, gibt es verschiedene Optionen, die in der Entscheidung des AKW-Betreibers liegen. Dies kann z. B. Verwertung durch Einschmelzen von freigemessenen und freigegebenen Metallen sein.
Das Freimessungsverfahren führt zu Sorgen in der Bevölkerung. Es bedarf erhöhter Transparenz und umfangreicher Information der Gesellschaft, insbesondere hinsichtlich Überprüfungen des Freigabeverfahrens.
Schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollen tiefengeologisch eingelagert werden.
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