Alle Schritte des Rückbaus eines AKWs erfolgen entlang von gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung des Strahlenschutzes, der Strahlenschutzverordnung.
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Für die Entsorgung, beispielsweise der Reaktordruckbehälter, gibt es verschiedene Optionen, die in der Entscheidung des AKW-Betreibers liegen. Dies kann z. B. Verwertung durch Einschmelzen von freigemessenen und freigegebenen Metallen sein.
Das Freimessungsverfahren führt zu Sorgen in der Bevölkerung. Es bedarf erhöhter Transparenz und umfangreicher Information der Gesellschaft, insbesondere hinsichtlich Überprüfungen des Freigabeverfahrens.
Schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollen tiefengeologisch eingelagert werden.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Da muss ein Missverständnis vorliegen. Lesen Sie gerne hier was ich tatsächlich gesagt habe
ich halte es für sinnvoll, dass das Bundesumweltministerium sich in Zusammenarbeit mit den EU-Ländern, die Meeresanlieger sind, für ein solches Monitoring einsetzt.