Fragen und Antworten
Die von Ihnen geschilderten Maßnahmen sind rechtlich möglich, auch wenn sie sich deutlich vom deutschen Strafrecht unterscheiden. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern um präventive Sanktionen der EU-Außenpolitik.
Warum haben wir dennoch nicht gegen die Verlängerung gestimmt?
Weil es bei der Abstimmung nicht um ein einfaches „Ja oder Nein“ zur Chatkontrolle ging, sondern um eine Übergangsregelung. Eine pauschale Ablehnung hätte auch bestehende, gezielte Instrumente zum Schutz von Kindern sofort beendet. Gleichzeitig bestand das Risiko, dass weitergehende Überwachungsmaßnahmen nur mit Stimmen der extremen Rechten durchgesetzt werden.
Ich habe dem Antrag für die gerichtliche Überprüfung nicht zustimmen wollen. Dieser Antrag war zu diesem Zeitpunkt das falsche Signal.
Ich habe dem Antrag für die gerichtliche Überprüfung nicht zustimmen wollen. Dieser Antrag war zu diesem Zeitpunkt das falsche Signal.