Sehr geehrte Frau Paulus! Stimmen Sie den öffentlichen Stellungnahmen des BUND und der IPPNW zum "10-Micro-Sievert-Konzept" zu?

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Jutta Paulus
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Frage von Klaus S. •

Sehr geehrte Frau Paulus! Stimmen Sie den öffentlichen Stellungnahmen des BUND und der IPPNW zum "10-Micro-Sievert-Konzept" zu?

Sehr geehrte Frau Paulus!

In den Stellungnahmen des BUND
www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_radioaktive_stoffe_freigabe.pdf
und der IPPNW
www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Ulmer_Expertentreffen_-_Gefahren_ionisierender_Strahlung.pdf
wird aufgezeigt, daß das "10-Mikro-Sievert-Konzept" wissenschaftlich nicht haltbar ist und zu nicht unerheblichen Teilen auf falschen Annahmen beruht. Damit fällt zugleich die vermeintliche wissenschaftliche Grundlage des seit vielen Jahren praktizierten "Freimessens" radioaktiver Abfälle in sich zusammen.

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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage.

Die IAEA (International Atomic Energy Agency) hat 1988 die Basis für das 10 Mikrosievert-Konzept gelegt. Grundlage der Bewertung, dass die Auswirkungen einer effektiven Strahlendosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Jahr vernachlässigbar sind, war unter anderem die Überlegung, dass eine zusätzliche Strahlendosis im Bereich von einem bis zu wenigen Prozent der mittleren natürlichen Strahlendosis tolerierbar ist. Der Bundestag hat sich in der Vergangenheit der internationalen Expertenmeinung angeschlossen, nach der das 10-Mikrosievert-Konzept einen ausreichenden Schutz für die Bevölkerung darstellt.
Zum Vergleich: Wer von Frankfurt nach New York fliegt, setzt sich einer Strahlenbelastung von 100 Mikrosievert aus.

Zuletzt hat der Vorstand der Bundesärztekammer in einem Beschluss festgehalten, „dass das international gebräuchliche und bundesweit gültige 10 Mikrosievert-pro-Jahr-Konzept bei freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken das mögliche Risiko der Bevölkerung auf ein vernachlässigbares Niveau senkt.“ Mehr Informationen bietet der baden-württembergische Landtag unter: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1461_D.pdf.

Alle Strahlenexpositionen müssen auch unterhalb der Grenzwerte so niedrig wie möglich gehalten werden. Es gilt, dass unnötige Strahlenbelastungen oder Kontaminationen zu vermeiden sind. Außerdem gelten für Strahlenexposition die Grundsätze der Notwendigkeit, der Rechtfertigung und der Dosisbegrenzung.

Ich hoffe, damit die Hintergründe für die bestehenden Grenzwerte für Sie nachvollziehbar gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Paulus

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