Antwort 17.12.2020 von Astrid Mannes CDU
(...) Die Wochen sind sehr unterschiedlich. (...)
(...) Die Wochen sind sehr unterschiedlich. (...)
(...) Der von Ihnen angesprochene „Werkstattmodus“ ist daher unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Abstandsregeln möglich. (...)
(...) Das Ziel dieser Subunternehmen besteht nur darin, geringere Löhne zu entrichten (...)
(...) Der Verdienst aus dem Minijob wird also weiterhin bis Ende 2021 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. (...)