Antwort 21.04.2025 von Julia Goll FDP
Zu § 218 bin ich der Ansicht, dass er abgeschafft gehört. Eine Frau hat faktisch die Selbstbestimmung über ihren Körper und ich halte nichts von einer rechtlichen Einschränkung bis hin zur Bestrafung.
Zu § 218 bin ich der Ansicht, dass er abgeschafft gehört. Eine Frau hat faktisch die Selbstbestimmung über ihren Körper und ich halte nichts von einer rechtlichen Einschränkung bis hin zur Bestrafung.
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Um jedoch den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen, halte ich eine geregelte und ausführliche Debatte nach den nächsten Bundestagswahlen in der kommenden Legislaturperiode für sinnvoll.
Sehr geehrte Frau B.
Sehr geehrter Frau B., ich halte es für notwendig, die Vorschriften der § 218 zu novellieren.