Antwort 17.09.2021 von Christoph Lochmüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das ist eine hochkomplexe ethische Frage, die Betroffene im Einzelfall selbst entscheiden können sollen. Meine persönliche Einstellung finden Sie im Langtext.
Das ist eine hochkomplexe ethische Frage, die Betroffene im Einzelfall selbst entscheiden können sollen. Meine persönliche Einstellung finden Sie im Langtext.
In einer 'humanen' Gesellschaft ist es unsere Pflicht Menschen eine würdige Sterbebegleitung zu ermöglichen.
Sehr geehrter Herr. L.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Ich respektiere die Religionsfreiheit.
Nach dem Urteil des BVerfG geht es nun darum, Rechtssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass es sich um eine selbstbestimmte Entscheidung handelt.
Für mich sollte es dabei bleiben, die geschäftsmäßige (!) Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu belassen