Werden Sie sich für die ärztlich begleitete Sterbehilfe einsetzen, wie vom höchsten deutschen Gericht gefordert?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das vom Bundestag 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben und ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Der Gesetzgeber ist daher nun aufgefordert, Regelungen zu schaffen, damit dieses Recht auch wirksam ausgeübt werden kann. Zudem muss er dafür Sorge tragen, dass insoweit zukünftig Rechtssicherheit für Betroffene, für Angehörige und Ärzte besteht. Umgekehrt muss es zugleich das Ziel sein, durch entsprechende gesetzliche Anforderungen ein möglichst hohes Schutzniveau zu gewährleisten, damit auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit uneingeschränkt gewahrt wird. Um diese Ziele zu erreichen, muss meiner Meinung nach insbesondere nachgewiesen werden können, dass es sich im konkreten Einzelfall wirklich um eine selbstbestimmte Entscheidung handelt.