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Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages kam nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss, dass eine Neuauszählung nicht notwendig ist.
Es ist ein wesentliches Merkmal unserer Demokratie, dass wir solche Entscheidungen unabhängigen und zuständigen Gremien überlassen und deren Urteil respektieren, anstatt Wahlergebnisse so lange infrage zu stellen, bis sie politisch genehm scheinen

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat keine Gründe gesehen, eine Neuauszählung zu veranlassen. Nun bleibt dem BSW noch eine Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Ich vertraue darauf, dass die zuständigen Institutionen alle eingereichten Prüfungen sorgfältig und unabhängig bearbeiten
Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich derzeit vorrangig mit dem Einspruch des BSW