Antwort 23.11.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst.
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst.
Dass für freiwillig angemeldete Elektro-Leichtfahrzeuge die Treibhausgasminderungsquote beantragt werden kann, ist aktuell nur mangels eines eindeutigen gesetzlichen Ausschlusses möglich
Der Markt der THG-Prämien ist noch sehr jung und entwickelt sich laufend weiter
Eine Förderung von Kleinstfahrzeugen über die THG-Quote ist nicht sinnvoll. Eine Förderwirkung wäre kaum gegeben und der Aufwand für die Behörden zu hoch.
Leider bin ich mir nicht ganz sicher, worauf Sie genau mit Ihrer Frage abzielen.