(...) Der Verlust der Gemeinnützigkeit ist vor allem gegeben, wenn ein Verein oder eine Institution auf einem Feld tätig wird, das nichts mit dem eigentlich anerkannten gemeinnützigen Zweck des Vereins zu tun hat. Wenn also ein Verein, der sich beispielsweise für den Erhalt des Wattenmeeres einsetzt, zusätzlich aber auch Spenden für eine Rentenkampagne akquiriert, kann diesem die Gemeinnützigkeit entzogen werden, da das Ziel der Kampagne (Rente) weder gemeinnützig ist, noch mit dem eigentlichen bewilligten gemeinnützigen Zweck – dem Naturschutz nach § 52 Absatz 2 Nr. (...)
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(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Gemeinnützigkeitsrecht. (...) Februar die Schwachstellen des geltenden Gemeinnützigkeitsrechts auf. (...) Im Koalitionsvertrag mit CDU/CSU haben wir vereinbart, dass wir das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern wollen, um die Kultur zivilgesellschaftlichen Engagements und Ehrenamts zu fördern und zu stärken. (...)
(...) Mit Mitteln des Steuerrechts wird hier das Tätigkeitsfeld von zwei Vereinigungen, die einen wichtigen Beitrag bei der demokratischen Willensbildung leisten, erheblich eingeschränkt. Gerade für Organisationen, die ihre Arbeit über Spenden finanzieren, ist der Entzug der Gemeinnützigkeit ein Existenz bedrohender Vorgang. Dieses Vorgehen der Finanzverwaltung gegen Campact und Change.org fügt sich in die Reihe von Angriffen auf kritische Organisationen wie etwa Attac oder die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). (...)
(...) ich kann keine Bedrohung der Zivilgesellschaft darin erkennen, wenn es zu einer sorgfältigeren Prüfung von Vereinen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Gemeinnützigkeit kommt. Denn die Unterstützung durch den Steuerzahler ist an Bedingungen geknüpft, die von Attac e.V. (...)