Antwort 20.08.2024 von Paul Lehrieder CSU
Bis jetzt ist von Ihnen kein entsprechendes Schreiben beim Landratsamt Würzburg eingegangen.
Bis jetzt ist von Ihnen kein entsprechendes Schreiben beim Landratsamt Würzburg eingegangen.
Die Freiwilligkeit für Privathaushalte muss hingegen erhalten bleiben.
Für private Anlagenbetreiber rechnet sich eine PV-Anlage vor allem durch die eingesparten Stromkosten, da der selbst erzeugte Solarstrom günstiger ist als der vom Energieversorger bezogene
Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung für PV-Bestandsanlagen über 7 kWp ist nicht mehr zwingend erforderlich