Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Copyright: Tobias Koch
Antwort 25.07.2013 von Ralph Brinkhaus CDU

(...) Damit sollen die entsprechenden Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption umgesetzt und eine Ratifizierung des Abkommens ermöglicht werden. (...) In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo strafwürdige Einflussnahme beginnt. (...)

Portrait von Andreas Lämmel
Antwort 05.07.2013 von Andreas Lämmel CDU

(...) Bereits jetzt ist die Bestechung von Abgeordneten in Deutschland strafbar, wer seine Stimmabgabe „kaufen“ lässt, wird bestraft (§ 108e StGB). Eine Übernahme der UN-Übereinkommens in die deutsche Rechtsordnung ist allerdings problematisch. (...)

Portrait von Hans-Peter Friedrich
Antwort 15.07.2013 von Hans-Peter Friedrich CSU

(...) die Informationen in den Medien zu Überwachungsprogrammen ausländischer Nachrichtendienste prüfen wir derzeit. Erst wenn konkrete Erkenntnisse vorliegen, kann eine Bewertung erfolgen. (...)

Portrait von Dorothee Bär
Antwort 01.07.2013 von Dorothee Bär CSU

(...) Neben meiner Arbeit im Parlament und als Stv. Generalssekretärin habe ich in dieser Periode auch noch zwei Kindern das Leben geschenkt. (...)

Portrait von Birgit Reinemund
Antwort 02.07.2013 von Birgit Reinemund FDP

(...) Ebenso wie die Anträge der anderen Oppositionsparteien zur Abgeordnetenbestechung genügt dieser Antrag nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dieser Meinung sind übrigens nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch die meisten Rechtsexperten. (...)

Portrait von Egon Jüttner
Antwort 28.06.2013 von Egon Jüttner CDU

(...) Die darüber hinaus derzeit öffentlich verstärkt geforderte Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung mit dem Ziel, den diesbezüglichen Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu genügen, begegnet jedoch erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken. (...)