(...) In meiner Antwort vom 18. November 2008 auf eine Frage von Herrn Mojse habe ich die Kappungsgrenze des neuen § 12 Absatz 1a BeamtVG damit begründet, dass diese sicherstellen soll, dass die finanzielle Belastung bei der Versorgung nicht über den höchstmöglichen rentenrechtlichen Kürzungsbetrag hinausgeht. Dies möchte ich anhand eines Vergleiches aus der Begründung der Beschlussfassung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages näher erläutern: (...)
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(...) Zur wirkungsgleichen Übertragung der Reduzierung von Schul-, Ausbildungs- und Hochschulzeiten als bewerteten Anrechnungszeiten durch das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesesetz von 2004 auf die Versorgung der Bundesbeamten können, wie Sie richtigerweise schreiben, Zeiten der Hochschulausbildung künftig nur noch in einem Umfang von 855 Tagen als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Müller,
(...) Entgegen Ihrer Annahme fand nicht nur die Abschluss-Debatte, sondern auch die Abstimmung über das Dienstrechtsneuordnungsgesetz am 12. November 2008 im Bundestag statt. (...)
(...) Die Bildankäufe des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA, für www.bundesbildstelle.de) werden aus dem Etat des BPA bezahlt. Das BPA erhält seine Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 04 03, weitere Informationen unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2008/html/ep04/ep04kp03.html ). (...)
(...) Wenn das Studentenwerk berechnet, dass Sie einen Anspruch auf -BAföG haben, müsste es möglich sein ein Darlehen vom Amt für Ausbildungsförderung zu erhalten, dass Sie dann, wenn das Bafög bei Ihnen eingeht, zurückzahlen müssen. (...)