Antwort 28.06.2021 von Heribert Hirte CDU
(...) die Corona-Pandemie war auch für unsere Verfassung ein Belastungstest. (...)
(...) die Corona-Pandemie war auch für unsere Verfassung ein Belastungstest. (...)
(...) Mit dem Infektionsschutzgesetz ermöglichen wir es der Bundesregierung und den Landesregierungen, notwendige Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen (...)
Beim Inzidenzwert ist das Problem eher die Dunkelziffer - der Inzidenzwert ist daher immer nicht genau.
(...) Immer berücksichtigen muss man, dass die Teststrategie darauf ausgerichtet ist, Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu durchbrechen, nicht aber repräsentative Stichproben zu ziehen (...)