Wir haben umfangreiche Reformmaßnahmen der Kirchensteuer angemahnt.
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Der Fiskus kümmert sich zwar im Auftrag der Kirchen um den Einzug der Kirchensteuer. Die Finanzverwaltung tut dies allerdings nicht kostenlos.
Wir betrachten es als Vorteil unseres Grundgesetzes, dass es Staat und Religion einerseits trennt, andererseits aber eine Kooperation zwischen beiden ermöglicht und fördert.
Mit Ausnahme Bayerns haben aufgrund der Gesetze die Kirchen als Steuergläubiger von dem ihnen eingeräumten Recht Gebrauch gemacht, die Verwaltung der Kirchensteuer gegen „angemessenes Entgelt“ auf staatliche Behörden zu übertragen.
Deutschland war und ist in einer schwierigen konjunkturellen Lage, weshalb sich die FDP klar für eine verantwortungsvolle Nutzung des Spielraums ausgesprochen hat und auch der Ausnahmesituation zu Beginn der Coronakrise zustimmte.