
Antwort 02.09.2005 von Carsten Labudda Die Linke
Sehr geehrter Herr Preuss,

Sehr geehrter Herr Preuss,
Sehr geehrter Herr Barren,

Sehr geehrter Herr Rohlfing,
Ihre Frage ist eindeutig zu bejahen.

Sehr geehrter Herr Behring,
der gesetzliche Mindestlohn muß natürlich auch für Behinderte gelten.
Hallo Dennis,