Antwort 05.02.2025 von Helge Lindh SPD
Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages können Sachabstimmungen nicht geheim erfolgen.
Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages können Sachabstimmungen nicht geheim erfolgen.
Ich persönlich halte es für sinnvoller, dass wir uns als demokratische Abgeordnete öffentlich und eindeutig gegen die AfD positionieren.
Die überragende Mehrheit unserer Fraktion hat sich anschließend gegen einen Beitritt zum Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD entschieden.
Lassen Sie mich eines klar sagen: Das stimmt nicht!